Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB/Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wooden-Events GbR

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB enthalten die grundlegenden Regelungen für Vertragsabschlüsse/Nutzung des Angebots der

Wooden-Events GbR – Kilianstr. 13 – 36103 Flieden

vertreten durch die Gesellschafter Markus Gerhardt, Tobias Firle, Benedikt Iller (im Folgenden als „Wooden-Events GbR“ oder „Vermieter“ bezeichnet). Darüber hinaus gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen zwischen Nutzer/Mieter und der Wooden-Events GbR.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers/Mieters finden keine Anwendung.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der Wooden-Events GbR. Der Mieter stellt telefonisch, über den Online-Shop oder per Mail eine Mietanfrage. Inhalt und Umfang des Mietgeschäftes wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Wooden-Events GbR geregelt. Abweichende oder ergänzende Absprachen erfolgen in Textform und müssen vom Vermieter bestätigt werden. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Ein Auftrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Wooden-Events GbR zustande.

§ 3 Gegenstand der Vermietung

Gegenstand der Vermietung sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Mietgegenstände. Die Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters und werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die Dauer der Mietzeit zur Verfügung gestellt. Eine anderweitige Verwendung während des Mietzeitraums ist nicht gestattet.

§ 4 Mietpreise

  1. Die auf der Website der Wooden-Events GbR angegeben Mietpreise sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Vermieter. In den Mietpreisen nicht enthalten sind etwaige anfallende Kosten für Anlieferung.
  2. Die angegebenen Preise gelten jeweils für einen Veranstaltungstag sowie die Liefer- und Aufbauzeiten. Für weitere Veranstaltungstage gelten separat zu vereinbarende Konditionen.
  3. Für Zelt-/Pavillonmieten behält sich die Wooden-Events GbR vor, bei grober Verunreinigung oder Nässe eine Reinigungs-/Trocknungspauschale zu erheben. Diese wird gegebenenfalls bereits bei Vertragsabschluss/Auftragsbestätigung vermerkt (insbesondere bei zu erwartenden nassen Witterungsbedingungen).

§ 5 Mietzeitraum

  1. Die Mietgegenstände werden dem Mieter lediglich für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Sind Verlängerungen der Mietzeit gewünscht, muss die Verlängerung seitens der Wooden-Events GbR schriftlich bestätigt werden.
  2. Entsteht der Wooden-Events GbR durch verspätete Rückgabe ein Schaden, wird dieser dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Wooden-Events GbR behält sich vor, bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins dem Mieter Mehrkosten in Höhe von 20 % des Auftragswertes pro verspätetem Rückgabetag in Rechnung zu stellen.

§ 6 Kaution

Die Wooden-Events GbR behält sich vor, eine angemessene Kaution zu erheben, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes zurückgezahlt wird.

§ 7 Bezahlung

Der gesamte Mietbetrag ist mit Übernahme der Mietgegenstände sofort fällig. Eine Zahlung per Vorkasse ist ebenfalls möglich. Abweichungen von dieser Regelung sind nach Absprache im Vorfeld und nach schriftlicher Bestätigung durch die Wooden-Events GbR möglich.

§ 8 Selbstabholung

  1. Eine Selbstabholung der Mietgegenstände ist grundsätzlich möglich (gilt nicht für Pavillons und Zelte).
  2. Der Mieter trägt die Verantwortung für den sachgemäßen Transport. Insbesondere ist Transport der Mietgegenstände auf Anhängern mit offener Ladefläche, Pritschenwagen, o.Ä. nicht gestattet.
  3. Die Mietgegenstände sind gem. der allgemeinen Ladungssicherungsvorschriften zu sichern. Insbesondere sind die Mietgegenstände so zu transportieren, dass keine Schäden an den Mietgegenständen entstehen.
  4. Für Schäden, die beim Transport durch den Mieter entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich.

§ 9 Lieferung

  1. Die Lieferung und Abholung, sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch die Wooden-Events GbR.
  2. Für die Lieferung/Abholung fallen ggf. zusätzliche Kosten an. Diese richten sich nach der Entfernung vom Firmensitz zum Veranstaltungsort und dem Umfang der Mietgegenstände.
  3. Die Wooden-Events GbR haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung, die durch höhere Gewalt verursacht wurden.

§ 10 Veranstaltungsorte und Schutzmaßnahmen

  1. Die Mietgegenstände (außer Zelte/Pavillons) sind im Trockenen aufzustellen. Der Mieter muss sicherstellen, dass die Mietgegenstände vor Witterungseinflüssen geschützt sind.
  2. Insbesondere elektronische Geräte und Heizungen sind nur in trockenen Bereichen aufzustellen und von Feuchtigkeit fernzuhalten.
  3. Der Mieter ist verpflichtet sämtliche Mietgegenstände und insbesondere Holzmöbel vor Nässe geschützt aufzustellen und dafür zu sorgen, dass diese bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Regen, Schnee, etc.) durch geeignete Schutzmaßnahmen gesichert werden.
  4. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die wegen unsachgemäßer Aufstellung oder nicht ergriffener Schutzmaßnahmen entstehen.

§ 11 Haftung

  1. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung der Mietgegenstände resultieren. Der Mieter ist verantwortlich bei Verlust und Beschädigung. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.

Kann der Mietgegenstand vom Vermieter repariert werden, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, wird dem Mieter der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

  1. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietgegenstandes resultieren, dem Vermieter gegenüber geltend machen. Der Vermieter haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die in Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstandes entstanden sind.
  2. Der Mieter hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen für Veranstaltungen einzuhalten. Der Mieter ist insbesondere für die Einhaltung sämtlicher behördlicher Auflagen allein verantwortlich.
  3. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald er den Mietgegenstand in Empfang nimmt.

§ 12 Prüf- und Informationspflicht des Mieters

  1. Der Mieter ist verpflichtet die Mietgegenstände nach Anlieferung auf Vollständigkeit und ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Etwaige Mängel oder fehlende Mietgegenstände sind unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
  2. Die Wooden-Events GbR weist ausdrücklich darauf hin, dass die Mietgegenstände Gebrauchsspuren aufweisen können. Diese werden bei Übergabe vermerkt und von beiden Parteien gegengezeichnet. 

§ 13 Reinigung

  1. Die Mietgegenstände sind vom Mieter sorgfältig zu behandeln. Tischplatten sind vom Mieter mit einem feuchten Lappen zu reinigen.
  2. Zeltplanen und Zeltteile werden vom Vermieter gereinigt. Die Wooden-Events GbR behält sich vor bei groben Verunreinigungen oder nasser Witterung eine Reinigungs-/Trocknungspauschale zu erheben.

§ 14 Verpflichtungen des Mieters

  1. Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
  2. Mängel und Schäden sind dem Vermieter umgehend zu melden. Reparaturen werden ausschließlich vom Vermieter durchgeführt.

§ 15 Kündigungsrecht

  1. Der Mietvertrag kann durch den Mieter nur gekündigt werden, wenn eine Pflichtverletzung des Vermieters nachgewiesen ist. Kündigt der Mieter den Mietvertrag vor Mietbeginn wegen Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann die Wooden-Events GbR Stornierungskosten in Abhängigkeit vom Auftragswert und Zeitpunkt der Stornierung fordern. Hierfür gelten folgende Stornierungssätze:
    • Ab 10 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Auftragswertes;
    • Vom 6. Tag vor Mietbeginn bis Mietbeginn: 100 % des Auftragswertes.
  1. Nach dem Mietbeginn ist der Mieter nur dann zur Kündigung berechtigt, wenn Mängel aufgetreten sind, die auf einer Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, rechtzeitig vom Mieter reklamiert wurden und vom Vermieter nicht nachgebessert werden konnten.
  2. Für Produkte, die nachweislich durch den Vermieter für einen Auftrag angemietet oder gekauft werden, sind im Falle der Stornierung Gebühren durch den Mieter zu zahlen, die dem vereinbarten Mietpreis entsprechen.
  3. Eine Mengenerhöhung des Auftrags ist jederzeit möglich, jedoch abhängig von Verfügbarkeit der Artikel und Auslastung der Wooden-Events GbR. Bei einer Mengenreduzierung aufgrund von Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, kann die Wooden-Events GbR Stornierungskosten fordern. Grundsätzlich ist eine Mengenreduzierung der gemieteten Waren jedoch bis 7 Tage vor Mietbeginn möglich, sofern das Gesamtauftragsvolumen dadurch nicht um mehr als 20 % gemindert wird. Beträgt die Mengenreduzierung mehr als 20 %, werden 80 % des ursprünglichen Auftragswertes (also vor Reduzierung) fällig.

§ 16 Anwendbares Recht

  1. Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, Fulda.

§ 17 Schlussbestimmung

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder teilunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch diejenige Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.